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WER MIT
DEM HERZEN
SIEHT - Ratgeber für das Leben zu zweit
Der Ehevertrag Mit der Eheschließung auf dem Standesamt gehen die Partner einen Vertrag ein, dessen Bestimmungen im fünften und sechsten Titel des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) festgehalten sind. Diese rechtliche Trauung bildet die Voraussetzung zur kirchlichen. Darum muß der Pfarrer vor dem Traugottesdienst den Schein eingesehen haben, den der Standesbeamte dem Paar anläßlich der Trauung im Rathaus überreicht. Da das alte Gesetz aus der Zeit vor dem ersten Weltkrieg, vor
allem
in bezug auf die Gleichberechtigung der Frauen, den heutigen
Anschauungen
nicht mehr genügte, wurde von den Stimmbürgern im Herbst 1985
eine umfassende Erneuerung des Eherechtes für gut befunden. Bevor
einige wichtige Änderungen geschildert werden, gebe ich den vollen
Wortlaut des grundlegenden ersten Artikels 159 ZGB wieder: "Durch die
Trauung
werden die Ehegatten zur ehelichen Gemeinschaft verbunden. Sie
verpflichten
sich gegenseitig, das Wohl der Gemeinschaft in einträchtigem
Zusammenwirken
zu wahren und für die Kinder gemeinsam zu sorgen. Sie schulden einander
Treue und Beistand." Diese Sätze zeigen die Grundrichtung des ganzen
Gesetzes; abgezielt wird auf ein harmonisches Zusammenwirken beider
Eheleute.
Verzichtet wurde auf den biblischen Satz "Der Ehemann ist das Haupt der
Gemeinschaft", den wir als zeitbedingte Aussage der Bibel betrachten
(Kapitel
"Partnerschaft"). Besondere Entscheidungsbefugnisse des Mannes fallen
somit
weg. Konnte früher zum Beispiel der Gatte allein den Wohnsitz bestimmen
und auch wieder kündigen, so darf dies heute nur noch im
ausdrücklichen,
gegenseitigen Einvernehmen geschehen. Natürlich sind wir uns darin einig, daß kein Gesetz der Welt glückliche Ehen garantieren kann. Die Ehe lebt von der Liebe und vom Willen zur Harmonie der beiden Partner. Gesetze können aber etwas für die Gerechtigkeit erwirken, sie vermögen einen Rahmen abzustecken und Grundvoraussetzungen zu schaffen. Das vorliegende Eherecht, aus dem wir einige wichtige Punkte gestreift haben, ist als Schutz gedacht und vor allem auch als Wegweiser und Impuls für ein partnerschaftliches Zusammenleben der Eheleute. Die Regeln sind entworfen, für ein gutes Spiel müssen die Teilnehmer sorgen!
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